Ostprignitz-Ruppin e.V.
B e i t r a g s o r d
n u n g
§ 1
(1) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
(2) Die Mitglieder des Vereins zahlen zur
Durchführung der Vereinsaufgaben jährlich Mitgliedsbeiträge.
(3) Die Vorstandsmitglieder arbeiten ehrenamtlich
und sind während ihrer Amtszeit von der Zahlung des Grundbeitrages nach § 2
befreit.
(4) Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe
der Beiträge.
§ 2
Höhe der Beiträge
Aufnahmegebühr:
15,00 € Antrag
Jahresbeiträge: Grundbeitrag 24,00 € Mitglied
Vermieterzuschlag
36,00 € bis 3 Mieter/Mitglied
72,00 € bis 6 Mieter/Mitglied
144,00
€ bis 12 Mieter/Mitglied
180,00 € ab
13 Mieter/Mitglied
Zuschlag 264,00 € berufliche Mitgliedschaft
§ 3
Zahlungsbedingungen
(1)
Die Beiträge sind im voraus für das Kalenderjahr zum
15.02. fällig.
(2) Bei
Neumitgliedern ist die Aufnahmegebühr ungekürzt und der anteilige Jahresbeitrag
zum 1. des Monats nach Antragstellung fällig.
(3)
Aufnahmegebühr und Beiträge werden zur Fälligkeit
bargeldlos durch Lastschrift vom Konto des Mitgliedes eingezogen.
§ 4
Beitragsrückstand
Erfolgt kein termingerechter
Beitragseingang, wird gemahnt. Die Mahnung wird dem Mitglied mit 5,00 €/Mahnung
in Rechnung gestellt. Bankgebühren für Rücklasten trägt
das zahlungspflichtige Mitglied.
§ 5
Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung, beschlossen
in der Mitgliederversammlung am 11. Januar 2007, tritt rückwirkend ab 2007 in
Kraft. Diesem Beschluss entgegenstehende Regelungen treten außer Kraft.
§ 6
Die
Umstellung von der Beitragskassierung auf Lastschrifteinzug vom Girokonto ist
eine wesentliche Reduzierung des Verwaltungsaufwandes für den ehrenamtlichen Vorstand und auch für das
Mitglied selbst und im Interesse des Vereins. Die Umstellung soll in 2007 abgeschlossen
sein. Ab 2008 ist die Mitgliedschaft an die Erteilung der Einzugsermächtigung
gebunden.