Haus & Grund

Ostprignitz-Ruppin e.V.

 

 

B e i t r a g s o r d n u n g

 

§ 1

Grundsatzbestimmungen

 

(1)  Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

(2)  Die Mitglieder des Vereins zahlen zur Durchführung der Vereinsaufgaben jährlich Mitgliedsbeiträge.

(3)  Die Vorstandsmitglieder arbeiten ehrenamtlich und sind während ihrer Amtszeit von der Zahlung des Grundbeitrages nach § 2 befreit.

(4)  Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe der Beiträge.

 

§ 2

Höhe der Beiträge

 

Aufnahmegebühr:                                                              15,00 €          Antrag

Jahresbeiträge:                 Grundbeitrag                           24,00 €          Mitglied

                                                  

Vermieterzuschlag                  36,00 €          bis   3  Mieter/Mitglied

                                                 72,00 €          bis   6  Mieter/Mitglied

                                               144,00 €          bis 12  Mieter/Mitglied

180,00 €         ab  13  Mieter/Mitglied

           

Zuschlag                                264,00 €          berufliche Mitgliedschaft

 

§ 3

Zahlungsbedingungen

                                                

(1)   Die Beiträge sind im voraus für das Kalenderjahr zum 15.02. fällig.

(2) Bei Neumitgliedern ist die Aufnahmegebühr ungekürzt und der anteilige Jahresbeitrag zum 1. des Monats nach Antragstellung fällig.

(3)   Aufnahmegebühr und Beiträge werden zur Fälligkeit bargeldlos durch Lastschrift vom Konto des Mitgliedes  eingezogen. 

 

§ 4

Beitragsrückstand

 

Erfolgt kein termingerechter Beitragseingang, wird gemahnt. Die Mahnung wird dem Mitglied mit 5,00 €/Mahnung in Rechnung gestellt. Bankgebühren für Rücklasten trägt das zahlungspflichtige Mitglied.

 

§ 5

Inkrafttreten

 

Diese Beitragsordnung, beschlossen in der Mitgliederversammlung am 11. Januar 2007, tritt rückwirkend ab 2007 in Kraft. Diesem Beschluss entgegenstehende Regelungen treten außer Kraft.

 

§ 6

Übergangsregelungen

 

Die Umstellung von der Beitragskassierung auf Lastschrifteinzug vom Girokonto ist eine wesentliche Reduzierung des Verwaltungsaufwandes für  den ehrenamtlichen Vorstand und auch für das Mitglied selbst und im Interesse des Vereins. Die Umstellung soll in 2007 abgeschlossen sein. Ab 2008 ist die Mitgliedschaft an die Erteilung der Einzugsermächtigung gebunden.